Tierschutzverein Schwarzatal

 

Vereinsgeschichte

Der Tierschutzverein Schwarzatal besteht seit 1952, als Ortsgruppe Pottschach des Wiener Tierschutzvereines. In späteren Jahren wurde es der Tierschutzverein Schwarzatal, Zweigstelle Ternitz des Wiener Tierschutzvereines und seit 1999 ist der Tierschutzverein Schwarzatal ein eigenständiger Verein.

Der Sitz des Vereines ist in Ternitz.

Am 04.10.2008 wurde das Tierheim in Ternitz eröffnet. Dieses Tierheim wurde von der Stadtgemeinde Ternitz geplant und gebaut. Der Tierschutzverein Schwarzatal ist Mieter dieses Gebäudes und muss dementsprechend für alle laufenden Kosten aufkommen.

Der Tierschutzverein Schwarzatal ist Mitglied im Tierschutzverband Niederösterreich.


 

 

Tätigkeiten des Tierschutzvereines

 Vergabe unserer Schützlinge an verantwortungsbewusste Tierfreunde

Nach der Aufnahme von herrenlosen Tieren muss der Behördenweg eingehalten werden. Meldet sich kein Besitzer dieser Tiere nach einer vordefinierten Frist, so stehen diese Tiere zur Vermittlung. Die Tiere werden sofort grundversorgt (entwurmt, entfloht und tierärztlich untersucht). Während der Quarantänezeit werden z.B. Katzen generell auf Leukose getestet und wenn nötig, auch andere Blutabnahmen und Tests durchgeführt. Die Tiere werden geimpft, gegebenenfalls kastriert, Hunde werden gechipt und registriert. Dann steht einer Vergabe nichts mehr im Wege.

Aufnahme von herrenlosen und verletzten Tieren

Hauptaufgabe besteht darin, herrenlose Tiere aufzunehmen. Darunter fallen nicht nur Haustiere wie Hunde, Katzen, Kaninchen usw. sondern auch verletzte oder entkräftete Wildtiere, größtenteils Greifvögel, viele Igel, verunfallte Marder usw.. Die Aufzuchtsvögel werden je nach Kapazitäten von unseren Mitarbeitern oder extern betreut.

Kontrollen bei Verdacht der Tierquälerei

Viele Menschen scheuen sich davor, bei Verdacht der Tierquälerei die Polizei oder den Amtstierarzt zu verständigen. Der Tierschutzverein Schwarzatal geht jeder Meldung nach, nur ist es nicht erlaubt fremde Grundstücke ohne Zustimmung des Tierbesitzers zu betreten. Auch ist der Tierschutzverein nicht befugt, Tiere ohne Erlaubnis mitzunehmen.

Hier ist eine enge Zusammenarbeit mit Polizei und Amtstierarzt gefordert. Oft kommt es vor, dass Tiere zwar kurzfristig in Verwahrung genommen wurden, sie aber dem Tierbesitzer auf Anordnung der Behörde wieder auszuhändigen sind.

Bergung von verletzten Tieren

Die Bergung von verletzten Tieren stellt oft hohe Anforderungen, aber auch Gefahren an die Mitarbeiter des Tierschutzvereines dar. Verletzte Katzen sind durch den Schock und die großen Schmerzen nicht zu unterschätzen. Auch Hunde die auf stark befahrenen Straßen herumlaufen, sind schwierig einzufangen. Hier ist es die Aufgabe, diese Tiere zu bergen, in das Tierheim oder zum nächsten diensthabenden Tierarzt zu bringen, sie zu versorgen und die Besitzer ausfindig zu machen. Ganz besonders hilfreich ist hier das eigene Tierrettungsfahrzeug. Hier können wir Tiere optimal transportieren.

Tierarztbesuche mit privaten Haustieren bei Akutfällen

Die Tierrettung steht natürlich auch verletzten privaten Haustieren zur Verfügung – nicht nur herrenlosen Tieren. Jedoch möchten wir darauf hinweisen, dass die Tierrettung nicht für Routinebesuche beim Tierarzt gedacht ist, sondern nur für Notfälle bereitsteht.

Hilfestellung und Beratung bei Problemen mit Haustieren

Probleme bei der Tierhaltung, meist bei Hunden, versuchen die Mitarbeiter des Tierschutzvereines gemeinsam mit dem Besitzer zu lösen oder verweisen an geeignete Stellen, wo die Tierbesitzer Rat und Hilfe erhalten.


Vereinsstatuten

Vereinsstatuten seit 2006 (pdf)